30. März 2019:
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen mit Freigang
Seit dem 30. März 2019 gilt für das Kasseler Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung, um unnötiges Tierleid und unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden. Danach dürfen Katzenhalter nur kastrierten, gekennzeichneten (z.B. mit einem Mikrochip) und registrierten Katzen unkontrollierten freien Auslauf gewähren. Sollten Katzenhalter der Anordnung nicht Folge leisten, wird ein Zwangsgeld von 250 Euro pro Katze fällig. Weitere Informationen der Stadt Kassel finden Sie hier.